Zukunftssicherung: Klare Strategie und wirksame Schutzrechte
nötig
Deutschland ist reich an Rohstoffen – nicht an Gas oder Öl, aber an Ideen, Innovationen und Wissen. Mit diesen Ressourcen darf man hierzulande nicht verschwenderisch umgehen, denn sie sichern Beschäftigung und Wachstum am Hochtechnologie-Standort Deutschland. Trotzdem gelingt die Umsetzung guter Ideen in marktfähige Produkte nicht immer. Zwei Schritte sind meist unabdingbar für den wirtschaftlichen Erfolg: zum einen die genaue Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation samt klarer Strategie, und zum anderen die frühzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten oder Marken – sie schaffen ein solides Fundament, damit sich die eigenen Innovationsbemühungen auszahlen.
Was manche Entscheider nicht wissen: Der sklavische Nachbau, also die millimetergenaue Kopie beispielsweise einer neuen Maschine, ist grundsätzlich zulässig. Auch ein ansprechendes und erfolgreiches Design darf prinzipiell imitiert werden. Noch erschreckender: Sogar nach jahrelanger Verwendung der eigenen, aber nicht eingetragenen Marke kann einem die Weiterbenutzung durch einen Wettbewerber untersagt werden – nämlich dann, wenn der Konkurrent eben jene Marke auf seinen Namen registrieren lässt.
Tatsache ist: In der Bundesrepublik Deutschland gilt – wie in vielen anderen Ländern – der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Neue Erzeugnisse, Produktionsverfahren und Marken sowie Formgestaltungen dürfen normalerweise kopiert werden, ohne dass der Plagiator zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Strategien zum Schutz vor Nachahmern
Gegen unliebsame Konkurrenz, die eigene technische Neuentwicklungen, gelungene Produktgestaltungen oder erfolgreiche Marken kopieren könnte, hilft in der Regel nur eins: die rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten. Für technische Erfindungen stehen das Patent und das Gebrauchsmuster zur Verfügung, ästhetische Form- oder Flächengestaltungen werden durch das Geschmacksmuster, manchmal auch durch eine (dreidimensionale) Marke geschützt, Firmen- und Produktnamen oder Logos lassen sich durch Marken sichern.
Überdies können mit einem speziellen Schutzrecht, dem Sortenschutz, neue Pflanzensorten und deren Bezeichnungen geschützt werden – vorausgesetzt, die Sorten sind noch nicht im Artenverzeichnis aufgeführt. Schließlich kennen sich die Patentanwältinnen und Patentanwälte in Deutschland auch bestens aus beim Schutz von Topografien, also den dreidimensionalen Strukturen von Halbleitern, sowie bei Sicherung und Schutz von Domain-Namen im Internet.
Allen Schutzrechten gemeinsam ist das Verbietungsrecht, also die Möglichkeit, Dritten den Nachbau und die gewerbliche Benutzung des geschützten Produkts bzw. der geschützten Marke zu untersagen. Andernfalls könnten die Mitbewerber die Neuheit „abkupfern“ und kurze Zeit später ebenfalls auf den Markt bringen – zu deutlich günstigeren Konditionen, da keine Entwicklungskosten anfallen. Patente haben zudem Werbewirkung, weil sie die technologische Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Schließlich kann man auch Lizenzen vergeben – und damit die Ertragskraft stärken.
Ein kurzer Blick auf dauerhaft erfolgreiche Unternehmen genügt, um zu sehen: Nur die Bereitschaft, ständig in allen betrieblichen Bereichen über Verbesserungen nachzudenken, sichert eine Spitzenposition am Markt.
Patentrecherchen können Fehlentwicklungen verhindern
Ist eine neue Idee geboren, müssen einige wichtige strategische Schritte getan werden, beispielsweise eine Kosten-Nutzen-Analyse und eine Patentrecherche. Wer die Ergebnisse richtig auswertet, kann einen enormen Vorsprung an Know-how erzielen: Detaillierte Patentinformationen helfen, Fehlentwicklungen zu vermeiden, neue technologische Trends zu erkennen und zu beobachten, wohin sich die Märkte entwickeln.
Patentanwälte können bei der Bewältigung dieser Aufgaben als hoch qualifizierte Berater fungieren. Ihre Kompetenz basiert auf einem Erfahrungsschatz von 125 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz. Das ist gewachsenes Wissen über den Erfolg von Patenten, Marken, Design. Und Recht.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Patentanwaltskammer