Wenn Sie Ihren Patentanwalt wechseln wollen, hat sich der folgende Ablauf bewährt:

1. Sie übersenden uns einen Auftrag zur Übernahme der Vertretung für Ihre Schutzrechte oder eine Vollmacht. Das Vollmachts-Formular erhalten Sie von uns.
2. Wir melden uns bei Ihrem bisherigen Patentanwalt und bitten ihn um die Aktenteile.
3. Dem zuständigen Amt teilen wir den Wechsel mit.
4. Die laufenden Fristen werden eingerichtet.
5. Nach Erhalt der Aktenteile von Ihrem bisherigen Patentanwalt und der Bestätigung des Amtes über den Wechsel ist das Verfahren abgeschlossen.

Die Kosten für die Übernahme der Vertretung richten sich nach Art des Schutzrechts (Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Geschmacksmuster) und dem Land (Deutschland, EU oder sonstige Länder). Bei der Übernahme der Vertretung mehrerer Schutzrechte sind die Kosten stark ermäßigt.

 

Weitere Fragen übersenden Sie uns bitte per E-Mail
an mail(at)dr-schoenen.de.

Wir freuen uns, Ihnen weiter helfen zu können.