Hilfreich zu wissen:

Ein Patentanwalt ist kein Rechtsanwalt mit einer Spezialisierung auf dem Patentrecht. Ein Patentanwalt ist vielmehr ein Fachmann mit einem technischen Hochschulstudium (Ingenieur, Physiker, Chemiker, u.a.), Er / Sie hat zusätzlich beim Bundespatentgericht und anderen Institutionen eine Ausbildung zum Patent-Fachmann absolviert.

Vertreten kann der Patentanwalt seine Mandanten vor dem Deutschen und Europäischen Patentamt und auch vor dem EU-Markenamt in Alicante, Spanien.

Bei Gerichtsverfahren, in denen es um die Verletzung von Patenten und anderen Schutzrechten geht, tritt der Patentanwalt zusammen mit einem Rechtsanwalt auf. Dies hat sich in der Praxis bewährt und ist auch im Gesetz so vorgesehen.

Anders als bei Rechtsanwälten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Die Vergütung erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Die Stundensätze liegen zwischen ca. 150 und 800 € pro Stunde. Bei uns liegt der Stundensatz bei 345 € netto zzgl. MwSt. Bei uns gibt es viele feste Pauschalgebühren.

Wie finde ich den richtigen Patentanwalt, der für mein Projekt und meine Branche passt?
Die Antwort hängt vom technischen Studium des Patentanwalts ab. Geeignet sind zum Beispiel für

Einfache Maschinenbau-Erfindungen:
Patentanwälte mit Studium Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Physik, Informatik, Chemie, Biologie

Komplexere Maschinenbau-Erfindungen:
Patentanwälte mit Studium Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik

Erfindungen auf den Gebieten Messen, Prüfen, Optik:
Patentanwälte mit Studium Elektrotechnik, Physik

Chemie-Erfindungen, ohne Pharmazie und Biochemie:
Patentanwälte mit Studium Physik, Chemie, Biologie

Pharmazie- und Biochemie-Erfindungen:
Patentanwälte mit Studium Chemie, Biologie

Elektrotechnik- und Elektronik-Erfindungen:
Patentanwälte mit Studium Elektrotechnik, Physik

Software-bezogene Erfindungen:
Patentanwälte mit Studium Elektrotechnik, Physik

 

 

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an mail(at)dr-schoenen.de. 

Wir freuen uns, Ihnen weiter helfen zu können.