Expertensache: Heute die Innovationen von morgen sichern

Von Albert Einstein stammt ein kluger Rat: Durch die richtige Formulierung einer Aufgabe hat man bereits die halbe Lösung. Das ist leichter gesagt als getan – wenn der Techniker einer Entwicklungsabteilung etwa seine Erfindung erläutert, um sie für ein Patent anzumelden, fehlt Außenstehenden oft das Verständnis. An dieser Schnittstelle zwischen Technik und Recht können Patentanwälte weiterhelfen: Die Experten im Gewerblichen Rechtsschutz bieten technische Kompetenz und juristisches Fachwissen aus einer Hand – gute Voraussetzungen, um Erfindungen in Markterfolge umsetzen zu können.

Am Anfang aller Überlegungen steht etwas „Neues“ und der Wunsch, seine Innovation zu schützen. Bei dem Erfinder handelt es sich aber meist nicht um einen Daniel Düsentrieb, der im Keller spleenige Ideen austüftelt. Vielmehr gehören kleine und mittlere Unternehmen, vor allem aber Weltkonzerne zu den häufigsten Patentanmeldern.

Eine maßgebliche Motivation indes ist allen gemeinsam: Gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster oder Marken schützen vor Nachahmung, also der unerlaubten Übernahme durch Wettbewerber. Mit der Erteilung eines Schutzrechtes erhält der Inhaber – sofern keine älteren Rechte Dritter vorliegen – ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des geschützten Gegenstandes – das ist der wohlverdiente Lohn für geleistete Kreativität und getätigte Investitionen.

Technisches Detailwissen ist gefragt

Freilich: Um ein Patent zu erlangen, müssen sich die Anmelder auf dem Terrain der Innovationen auskennen, zum Beispiel in zukunftsorientierten Bereichen wie Biotechnologie, Gentechnik, Software, Elektronik, Fahrzeug- und Maschinenbau oder Medizintechnik. Technisches Wissen ist heute gefragter denn je – die Beschreibung einer schutzwürdigen Innovation in einer Patentanmeldung erfordert ein immer größeres Know-how und eine zunehmend stärkere Differenzierung.

Um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, müssen Patentanwälte eine der längsten Ausbildungen in Deutschland und Europa absolvieren: Die rund 4 000 Patentanwältinnen und Patentanwälte in Deutschland sind Diplomingenieure oder Naturwissenschaftler mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium, Praxiserfahrung in der Industrie sowie einer mindestens dreijährigen juristischen Ausbildung.

Mithin sind Patentanwälte im einschlägigen Recht genauso zu Hause wie in Naturwissenschaft und Technik: Diese Konstellation erlaubt es den Schutzrechts-Experten, als Berater von Unternehmen zu fungieren, Innovationen zu bewerten und vor Nachahmern zu schützen. Sie können auch entscheidende Tipps für das erfolgreiche Anwenden einer Erfindung geben oder auf Marktnischen, Trends und Neuentwicklungen hinweisen.

Patentanwälte sind auch Marken-Experten

Patentanwälte kennen sich nicht nur mit technischen Schutzrechten aus, sie sind auch Spezialisten für Markenrecht, denn sie haben eine entsprechende Ausbildung absolviert und eine Staatsprüfung im Markenrecht abgelegt. Großer Vorteil auf diesem Gebiet: Mit einer einzigen Markenanmeldung lässt sich ein EU-weiter Schutz erreichen.

Somit können Schutzrechts-Experten ihre Mandanten nicht nur bei Erfindungen, sondern auch bei Marken, Design und Know-how oder bei Lizenzverträgen umfassend beraten und vertreten sowie bei Verletzungsstreitigkeiten vor Gericht mitwirken – und damit heute die Weichen für den Erfolg einer Innovation von morgen stellen.

Übrigens: Die Kompetenz der Patentanwälte basiert auf einem Erfahrungsschatz von 125 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz. Das ist gewachsenes Wissen über den Erfolg von Patenten, Marken, Design. Und Recht.


Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Patentanwaltskammer, aktualisiert und leicht überarbeitet

 

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