Was ist bei Erhalt einer Abmahnung wegen einer Patentrechtsverletzung zu prüfen?

Für eine erfolgreiche Verteidigung sind u. a. die folgenden Punkte zu prüfen:

Lässt sich Anspruch 1 auf die angegriffene Ausführungsform lesen?

Ist das gegnerische Patent in Kraft?

Haben Sie das Produkt bereits vor dem Anmeldetag des Patents benutzt, z. B. hergestellt (Privates Vorbenutzungsrecht)?

Läuft ein Einspruch oder ein Nichtigkeitsverfahren gegen das Patent?

Auch weitere Punkte können eine Rolle spielen.

Zum Patentverletzungsverfahren:

Schadensersatz: Bei einer Patentverletzung kann Unterlassung und Schadensersatz gefordert werden.

Kosten: Die bei einer Patentverletzung entstehenden Kosten sind sehr unterschiedlich. Wer in diesem Streit gewinnt, hat einen Anspruch, zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.

Streitwert / Gegenstandswert bei Patentverletzung: Der Streitwert oder Gegenstandswert setzt sich u.a. aus einem Streitwert für die strafbewehrte Unterlassungserklärung und einem Streitwert für den Schadensersatz zusammen. Der Gesamtwert liegt meist bei mindestens 100.000 €.

Patentverletzungsklage: Falls keine Einigung mit der Gegenseite im Vorfeld möglich ist, bleibt nur übrig, eine Patentverletzungsklage einzureichen.

 

Weitere Fragen übersenden Sie uns bitte per E-Mail an 
mail(at)dr-schoenen.de.

Wir freuen uns, Ihnen weiter helfen zu können.