Was ist bei Erhalt einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung (Markenschutzverletzung) zu prüfen?

Für eine erfolgreiche Verteidigung sind u. a. die folgenden Punkte zu prüfen:

Markenschutz prüfen:

Bei mehr als 5 Jahre eingetragenen Marken:
Wurde die Marke innerhalb der letzten 5 Jahre rechtserhaltend benutzt sein, d. h. auf den im Register eingetragenen und verkauften Waren oder auf deren Verpackungen aufgebracht?

Sind die sich gegenüberstehenden Zeichen identisch oder verwechselbar?

Sind die sich gegenüberstehenden Waren/Dienstleistungen identisch oder ähnlich?

Ist das gesamte benutzte eigene Zeichen

als eine vollständig beschreibende Angabe anzusehen
oder besteht es nur aus dem eigenem Namen
oder ist das benutzte eigene Zeichen eine notwendige Bestimmungsangabe wegen eines ergänzenden Produkts?

Haben Sie ein eigenes deutsches, europäisches oder internationales Markenrecht am benutzten Zeichen?

Liegt Rechtsmissbrauch (bösgläubige Anmeldung) vor?

Ist der Unterlassungsanspruch verjährt (3 Jahre)?

Auch weitere Punkte können eine Rolle spielen.

 

Zum Markenverletzungsverfahren:

Schadensersatz: Bei einer Markenverletzung kann Unterlassung und Schadensersatz gefordert werden.

Kosten: Die bei einer Markenverletzung entstehenden Kosten variieren stark. Wer in diesem Streit gewinnt, hat einen Anspruch, zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.

Streitwert / Gegenstandswert bei Markenverletzung: Der Streitwert oder Gegenstandswert setzt sich u.a. aus einem Streitwert für die strafbewehrte Unterlassungserklärung und einem Streitwert für den Schadensersatz zusammen. Der Gesamtwert liegt meist bei mindestens 50.000 €.

Strafe bei Markenverletzung: Strafen werden in der Regel nur in krassen Fällen verhängt.

Markenverletzung bei Facebook oder Amazon: Hier gelten die gleichen oder ähnliche Regeln.

Markenverletzungsklage: Wenn die Parteien sich im Vorfeld nicht einigen können, bleibt nur übrig, eine Markenverletzungsklage einzureichen.

 

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