Ist das Schutzrecht in Kraft?

Zusätzlich bei Marken:

Ältere Marken müssen innerhalb der letzten 5 Jahre rechtserhaltend benutzt sein, d. h. auf den im Register eingetragenen und verkauften Waren oder auf deren Verpackungen aufgebracht worden sein.

Die Zeichen müssen verwechselbar sein.


Zusätzlich bei Patenten:

Passt das Plagiat zum Patentanspruch 1?


Zusätzlich bei Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern:

Ist das Gebrauchsmuster schutzfähig, also neu und erfinderisch?

Ist das Geschmacksmuster schutzfähig, also neu und vom Design her ausreichend eigenartig?

Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster werden – anders als Patente - vom Patentamt nicht auf Neuheit geprüft. Dadurch können Sie Ihre Erfindung und Ihr Design schnell und preisgünstig schützen lassen. Allerdings können Wettbewerber Ihr Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster nachträglich mit einem Löschungsantrag angreifen.

 

Weitere Fragen übersenden Sie uns bitte per E-Mail an
mail(at)dr-schoenen.de.

Wir freuen uns, Ihnen weiter helfen zu können.

 

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