Eine Geschmacksmuster-Verletzung wird auch oft Designverletzung genannt.

Was ist bei Erhalt einer Abmahnung wegen Geschmacksmuster-Verletzung zu prüfen?

Für eine erfolgreiche Verteidigung sind u. a. die folgenden Punkte zu prüfen:

Ist die Gestaltung rein technisch bedingt?

Fehlt die Eigenart (nachzuweisen durch Vorlage gleicher oder ähnlicher vorbekannter Produkte)?

Gibt es nur übliche Gestaltungsmerkmale?

Fällt die Ausführungsform in den Schutzumfang des Geschmacksmusters, d. h. erweckt sie den gleichen Gesamteindruck?

Haben Sie das Produkt bereits vor dem Anmeldetag des Patents benutzt, z. B. hergestellt und evtl. einigen Interessenten vorgezeigt (Privates Vorbenutzungsrecht)?


Bei Verletzung des nicht eingetragenen Gemeinschafts-Geschmacksmusters

Zusätzlich zu obigem ist zu prüfen: Liegt die erste Veröffentlichung mehr als 3 Jahre zurück?

Auch weitere Punkte können eine Rolle spielen.

 

Zum Geschmacksmuster-Verletzungsverfahren:

Schadensersatz: Bei einer Geschmacksmuster-Verletzung kann Unterlassung und Schadensersatz gefordert werden.

Kosten: Die bei einer Geschmacksmuster-Verletzung entstehenden Kosten variieren stark. Wer in diesem Streit gewinnt, hat einen Anspruch, zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.


Streitwert / Gegenstandswert bei Geschmacksmuster-Verletzung: Der Streitwert oder Gegenstandswert setzt sich u.a. aus einem Streitwert für die strafbewehrte Unterlassungserklärung und einem Streitwert für den Schadensersatz zusammen. Der Gesamtwert liegt meist bei mindestens 50.000 €.

Strafe bei Geschmacksmuster-Verletzung: Strafen werden in der Regel nur in krassen Fällen verhängt.

Geschmacksmuster-Verletzung bei Facebook oder Amazon: Hier gelten die gleichen oder ähnliche Regeln.

Geschmacksmuster-Verletzungsklage: Wenn die Parteien sich im Vorfeld nicht einigen können, bleibt nur übrig, eine Geschmacksmuster-Verletzungsklage einzureichen.

 

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